Erkennen Sie das Baufeld für die KiTa in der Mitte des Areals?
Und das kirchliche Gemeindehaus an der Mannheimer/Ecke Ludwigshafener Straße?
GRZ 0,4, GFZ O,5 , das heißt bei einem Gebäude mit zwei Geschossen darf nur ein Viertel des Grundstücks bebaut werden und zwar ausschließlich mit einem kirchlichen Gemeindehaus.
Wohnbebauung ist hier nicht möglich!