Roadmap Wohnungsbau

 

Neuer OB - neues Leitbild für einen Neustart in der Bauplanung:

Konzept der "doppelten Innenentwicklung"

 

Dieses beschreibt den Ansatz, versiegelte Flächen zuerst zu bebauen und Grünflächen zu erhalten. Darüber hinaus: zubetonierte Flächen möglichst entsiegeln und durch die Neukonzeption das Stadtbild insgesamt ökologisch wertvoller zu gestalten.

 

Einstimmig wurde im Stadtrat der Vorlage der Verwaltung im Februar 2024 zugestimmt (Drucksache XVII/3844):

 

Die Stadtentwicklung in Frankenthal soll sowohl inhaltlich als auch organisatorisch neu ausgerichtet werden...
Um einen gemeinsamen Weg zu einem Neustart im Wohnungsbau aufzuzeigen hat die Verwaltung eine „Roadmap Wohnungsbau“ mit fünf wesentlichen Etappenzielen entwickelt. ...


Etappenziel 1:

Laufende Bebauungsplanverfahren abschließen unter der Prämisse „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ 

Hierbei könnten hierbei mittelfristig bis zu 700 neue Wohneinheiten entstehen.


Etappenziel 2:

Mobilisierung der Flächenpotenziale westlich des Hauptbahnhofs im Rahmen der Baulandinitiative Rheinland-Pfalz unter der Prämisse „Nutzung von innerstädtischen Brach- und untergenutzten Flächen“.

...In diesem Bereich sind mittel- bis langfristig bis zu 500 neue Wohneinheiten möglich. 


Etappenziel 3:

Erarbeitung eines Innenentwicklungskonzeptes und Nutzung neu geschaffener Instrumente zur Wohnraumschaffung, wie:

Bau-Turbo-Pakt , eine sog. „Genehmigungsfiktion“, „Regelungen zum Ausbau von Dachgeschossen“ sowie zu Änderungen von Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum. Ebenso Anpassungen der TA Lärm, die Einführung eines sog. „Gebäudetypes E (einfach)“ sowie Erleichterungen beim seriellen Bauen.

 

Etappenziel 4:

Entwicklung des Wohn- und Mischgebietes „Am Speyerbach“ unter der besonderen Berücksichtigung der stadtklimatischen Belange.

Entwicklung der Baugebiete in Flomersheim und Eppstein in Konsens mit den Akteuren vor Ort und unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Dorfentwicklung.

 

Etappenziel 5:

Überprüfung der Grundlagen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und neuer Herausforderungen, Neubilanzierung Wohnraumbedarf, Fertigstellung und Beschlussfassung Wohnraumversorgungskonzept inkl. Konzept zur strategischen Baulandmobilisierung und Flächenkonzept – parallel zur Stadtentwicklungskonzeption 2035 und als Grundlage für den FNP.